Prozessführung

In der Regel gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung.

Sollten jedoch die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg führen, kann nach Abwägung der bestehenden Prozessrisiken eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden.

In diesem Fall führe ich für Sie den Prozess vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht.